Grundstück

Grundstückskauf – Diese Aufgaben übernimmt der Notar

Ein Grundstück ist gefunden, fehlt nur noch der Grundstückskaufvertrag. Hier reicht aber kein einfacher Standardvertrag wie zum Beispiel bei einer Mietwohnung. Es ist gesetzlich in Deutschland vorgeschrieben, dass Kaufverträge über Häuser, Eigentumswohnungen, Erbbaurechte und Grundstücke von einem Notar besiegelt werden müssen.

In der Regel beauftragt derjenige, der ein Grundstück kaufen möchte, einen Notar und übernimmt die anfallenden Kosten. Natürlich kann sich aber auch der Grundstücksverkäufer bei der Auswahl des Notars und dessen Bezahlung beteiligen. Hauptaufgabe des Notars ist, es sowohl die Interessen des Käufers, als auch des Grundstücksverkäufers zu wahren und darauf zu achten, das rechtlich korrekt verfahren wird.

Nachdem der Notar beauftragt wurde, setzt dieser einen Kaufvertrag auf. Diesen erhalten dann der Grundstückskäufer und der Grundstücksverkäufer, um ihn noch einmal in Ruhe lesen zu können. Was Sie dabei alles beachten sollten, erfahren Sie in der „Checkliste Grundstückskaufvertrag“ von Town & Country Haus.

Nach ca. zwei Wochen findet dann der Beurkundungstermin beim Notar statt. Im Rahmen des Beurkundungstermins muss der Notar den gesamten Vertragstext vollständig vorlesen, erst danach unterschreiben Verkäufer und Käufer. Der Notar bestätigt mit seiner Unterschrift, dass der Vertrag amtlich geprüft wurde. Die Beurkundung ist damit abgeschlossen, der Notar verwahrt den Original-Grundstückskaufvertrag sicher und vertraulich.

Doch nach dem Vertragsabschluss ist die Arbeit des Notars beim Grundstücksverkauf noch nicht beendet. Er kümmert sich um behördliche Genehmigungen und die notwendigen Änderungen im Grundbuch, damit der Kaufvertrag auch ordnungsgemäß erfüllt wird.

So veranlasst der Notar die sogenannte Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese sichert dem Grundstückskäufer den Anspruch auf eine Eigentumsübertragung und schützt ihn davor, dass der Grundstücksverkäufer das Grundstück noch an jemand anderes verkaufen kann. Außerdem achtet der Notar darauf, dass alle Änderungen der Grundbucheinträge korrekt vorgenommen werden.

Wenn Sie das Bauland mit einem Darlehen finanzieren, beurkundet der Notar die Grundschulden und Hypothek auf das Grundstück. Damit dies möglichst schnell erledigt werden kann, ist es hilfreich, wenn Sie bereits einen Finanzierungsplan mit Ihrer Bank vereinbart haben. Dann braucht die Bank die notwendigen Angaben nur noch an den Notar weiterleiten und die Beurkundung der Grundschulden kann am gleichen Termin wie die Beurkundung des Kaufvertrages stattfinden.

Wann muss der Kaufpreis für ein Grundstück bezahlt werden?

Wenn Sie im Supermarkt einkaufen, würden Sie auch nicht bezahlen, wenn Sie die Ware in Ihrem Einkaufswagen nicht mitnehmen dürften. Ähnlich ist es beim Grundstücksverkauf. Der Kaufpreis ist in der Regel erst fällig, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:

  • alle erforderlichen Genehmigungen liegen vor
  • die Auflassungsvormerkung im Grundbuch ist erfolgt, also die Vormerkung des Käufers als neuer Grundstücksbesitzeralle notwendigen Unterlagen für die Löschung einer evtl. Grundschuld des Verkäufers sind vorhanden, damit Einträge im Grundbuch gelöscht werden können und der Grundstückskäufer das Land lastenfrei übernehmen kann
  • die Gemeinde verzichtet auf ihr Vorkaufsrecht

Sind alle diese Vorraussetzungen erfüllt, teilt der Notar dem Grundstückskäufer mit, dass der Kaufpreis gezahlt werden kann. Entweder wird direkt an den Verkäufer gezahlt oder unter besonderen Umständen auf ein vom Notar verwaltetes Konto. Nach der Zahlung beantragt der Notar die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch auf den Käufer.

Erst nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde, erfolgt auch der sogenannte wirtschaftliche Übergang des Grundstücks. Das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt derjenige, der das Grundstück verkauft noch alle Kosten wie Grundsteuer, Abwasser, Müllgebühren und Co. trägt. Ist der wirtschaftliche Übergang vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt, hat der neue Besitzer alle anfallenden Kosten zu tragen. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie das Grundstück auch nutzen.

Es kann etwas dauern, bis die vollständige Eigentumsübertragung erfolgt. Wenn Sie so schnell wie möglich mit dem Hausbau beginnen wollen, können Sie gemeinsam mit dem Notar eine Sondervereinbarung im Vertrag festhalten. Diese ermöglicht es, dass Sie das Grundstück bereits vor der offiziellen Eigentumsumschreibung im Grundbuch nutzen können – vorausgesetzt der Grundstücksverkäufer ist damit einverstanden.

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