Grundstück

Grundstück - Bauland-Arten

Bauland ist nicht gleich Bauland

Sie sind auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück für Ihr Traumhaus? Dann sollten Sie nicht nur nach dem Preis und der Lage schauen. Nicht jedes Stück Land kann sofort bebaut werden! Deshalb ist es wichtig die verschiedenen Arten von Bauland zu kennen. Immobilien-Experten unterscheiden Grundstücke nach vier verschiedenen Kategorien.

Bauland

Als Bauland gilt ein Grundstück, wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist. Jedoch bedeutet dies nicht unbedingt, dass das Land vollständig erschlossen ist. In der Regel müssen noch Strom-, Wasser, Abwasser- oder Gasleitungen verlegt werden. Je weniger das Grundstück erschlossen ist, desto unattraktiver ist es für viele Interessenten.

Bauerwartungsland

Als Bauerwartungsland werden Flächen bezeichnet, die im Flächennutzungsplan einer Gemeinde als zukünftiges Bauland vorgesehen sind. Das bedeutet, dass damit gerechnet wird, dass die Flächen bald mit Häusern bebaut werden dürfen. Hundertprozentig sicher ist dies jedoch nicht. Ein Beispiel für Bauerwartungsland sind landwirtschaftliche Flächen. Bauerwartungsland ist eher ein Spekulationsobjekt. Denn die Gemeinde entscheidet, wann und ob das Land irgendwann bebaut werden darf. Voraussetzung hierfür ist ein Bebauungsplan, der von der Gemeinde oder einem Investor aufgestellt wird. Um beurteilen zu können, wie hoch das Risiko ist, sollten Informationen zum Stand der Planung bei den zuständigen Baubehörden eingeholt werden. Ein positives Zeichen ist zum Beispiel, wenn das Land im Flächennutzungsplan bereits als Wohngebiet eingestuft wurde.

Fertigbauland

Bei Fertigbauland sind alle rechtlichen Vorraussetzungen für den Bau eines Hauses erfüllt. Der Antrag auf eine Baugenehmigung kann somit direkt bei den zuständigen Behörden eingereicht werden. Jedoch ist auch Fertigbauland nicht unbedingt vollständig an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen.

Fertiges, freies Bauland

Freies Bauland ist quasi „schlüsselfertig“ für den Hausbau. Das bedeutet, dass das Grundstück nicht nur einen Bebauungsplan vorweisen kann, sondern auch voll erschlossen ist. Freies Bauland wird vor allem in Neubaugebieten zu finden sein und ist bei Grundstückssuchenden natürlich am meisten gefragt.

Doch nicht nur die Art des Baulandes ist wichtig, sondern auch die Frage, ob es sich um ein selbständiges Grundstück oder einen Grundstücksteil handelt. Selbständige Grundstücke sind vermessen und im Grundbuch eingetragen. Derjenige, der dieses Grundstück kauft, wird also auch im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen.

Bei einem Grundstücksteil handelt es sich um ein noch nicht exakt vermessenes Flurstück. Deshalb ist es wichtig, das Teilstück im Grundstückskaufvertrag genau zu beschreiben und im Lageplan des gesamten Flurstücks einzuzeichnen. Mauern und Zäune genügen als Abgrenzung nicht, da diese ja problemlos entfernt werden könnten und damit die Grundstücksgrenzen nicht mehr vorhanden wären.

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